Rechtsprechung
LG Leipzig, 07.05.2013 - 02 S 385/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,22813) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Duldung des Anbaus eines Balkons durch die Mieter bei Verbesserung der Mietsache
- mietrechtsiegen.de
Balkonnachrüstung - Duldungspflicht des Mieters bei vorhandenem Balkon
- Wolters Kluwer
Duldung des Anbaus eines Balkons durch die Mieter bei Verbesserung der Mietsache
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Südbalkon ist trotz Nordbalkon eine Verbesserung der Mietsache!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Südbalkon hebt Wohnwert - Mieter müssen deshalb den Anbau dulden, auch wenn bereits ein Balkon vorhanden ist
- presseportal.de (Kurzinformation)
Ein zweiter Balkon - Widerstrebende Mieter mussten dem Anbau schließlich zustimmen
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 08.06.2012 - 167 C 9903/11
- LG Leipzig, 07.05.2013 - 02 S 385/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 1356
- NZM 2013, 857
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 242/10
Zu den Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung gemäß § 554 Abs. 3 BGB
Auszug aus LG Leipzig, 07.05.2013 - 2 S 385/12
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 2012, 63 ff.) wird grundsätzlich davon auszugehen sein, dass Üblicherweise im städtischen Bereich der Anbau eines Balkons eine Maßnahme zur Wohnwertverbesserung darstellt.
- AG München, 30.12.2016 - 453 C 22061/15
Kein Fall der Luxusmodernisierung
Der Bau eines Balkons im städtischen Bereich stellt dabei in der Regel eine Gebrauchswertverbesserung und nicht lediglich eine Luxusmodernisierung dar (BGH NZM 2011, 849, 851 m.w.N., LG Leipzig NJW-RR 2013, 1356; LG Wiesbaden BeckRS 2002, 14873).